Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket. Die Leistungen umfassen die Kostenübernahme für das Mittagessen in Schule und Kita, den Schulbedarf sowie die Kostenübernahme für den Weg zur Schule und zum Freizeitort.

Mit Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben Sie für sich selbst oder für Ihr Kind automatisch auch die folgenden Bildungspaket-Leistungen für Kita oder Schule beantragt:

  • kostenlose Teilnahme an eintägigen Ausflügen und Projekten der Kita oder Schule
  • kostenloses Kita- oder Schulmittagessen
  • kostenlose Teilnahme an mehrtägigen Fahrten der Kita oder Schule
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • kostenlose Schülerbeförderung
  • Übernahme der Kosten für die soziale und kulturelle Teilhabe
  • Lernförderung

In Ihrem Bewilligungsbescheid ist dazu ein entsprechender Hinweis enthalten. Das bedeutet für Sie, dass Sie diese Bildungspaket-Leistungen nicht mehr extra und einzeln beantragen müssen. Sie müssen allerdings noch bestimmte Nachweise in Ihrer Leistungsstelle vorlegen.

Nur die Kostenübernahme für die Lernförderung (Nachhilfe) muss noch extra beantragt werden. Diese gilt mit Vorlage einer Schulbescheinigung jedoch als beantragt.

Als Berechtigungsnachweis für diese Leistungen erhalten Sie den berlinpass-BuT.

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Ihre Klassenleitung über einen bewilligten BuT Pass informiert wird. Aus Datenschutzgründen wird Ihre Rückmeldung selbstverständlich vertraulich behandelt.

Auch wenn Sie schon einmal einen BuT-Pass in der Schule gezeigt haben, ist dieser möglicherweise abgelaufen. Überprüfen Sie doch einmal, wann Sie das letzte Mal die Klassenleitung Ihres Kindes von einer Verlängerung informiert haben.

Sie sind sich nicht sicher, ob die Schule von Ihrem aktuellen BuT-Pass weiß? Dann schicken sie ihn einfach einmal mit in die Schule, Ihre Klassenlehrerin weiß dann, was zu tun ist.

 

Mit freundlichen Grüßen,

T. Przygodda (Rektor)